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EU-Pilotenlizenzen
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Nach dem Willen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments sollen bis April 2012
alle nationalen Lizenzsysteme (incl. JAR- FCL) durch ein EU-Pilotenlizenzsystem
abgelöst werden. Auch Flugschulen und der Flugbetrieb sollen bis zu diesem Datum durch EU-Verordnungen geregelt werden.
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14.10.2008
Informationsveranstaltungen des DAeC
Leider berücksichtigen die EASA-Entwürfe den in vielen Bereichen ehrenamtlichen
Charakter des Luftsports nicht. Nur durch qualifizierte Kommentare können noch
Änderungen im Regelwerk erwirkt werden. Der DAeC möchte daher seine Mitglieder
über die geplanten Neuregelungen informieren und diese somit auch motivieren bei
der EASA Kommentare abzugeben. Dazu veranstaltet der DAeC mit Unterstützung der
Landesverbände fünf Infoveranstaltungen für seine Mitglieder.
Weitere Info zur Roadshow
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26.08.2008
EASA-Entwurf: Europäische Lizenzen
Die EASA hat den Entwurf für die neuen, europaweit gültigen Bestimmungen für Pilotenlizenzen in der Luftfahrt veröffentlicht. Europe Air Sports ( EAS) hat auf Bitte des DAeC den Antrag auf Verlängerung der Kommentierungsfrist gestellt. Bis zum 15. Oktober 15. Dezember 2008 28.02.2009 können nun Kommentare zum Entwurf abgegeben werden. Der Entwurf enthält für Luftsportler einige Vorteile aber auch gravierende Nachteile. Der DAeC und EAS werden ausführliche Stellungsnahmen vorlegen. Die Regelungen sollen spätestens 2012 in Kraft treten.
Ein Diagramm zeigt eine Übersicht der Lizenzen und deren Erweiterungsmöglichkeiten: Zum Diagramm
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05.06.2008
Anfang des Jahres hatten das Europäische Parlament und der Europäische
Rat beschlossen die Kompetenzen der EASA auch auf Pilotenlizenzen und
Flugbetrieb zu erweitern. Die Umstellung auf die Europäischen Lizenzen
muss demnach bis 2012 abgeschlossen sein.
In den vergangenen zwei Jahren hatte die EASA bereits in Vorbereitung
auf die Kompetenzerweiterung mehrere Arbeitsgruppen an
Durchführungsverordnungen arbeiten lassen. In den Arbeitsgruppen waren
unter anderem auch Vertreter des europäischen Luftsportverbandes -
Europe Air Sports ( EAS) - vertreten. Das NPA 2008-17 ist nun das erste
von vier NPAs, welches zur Konsultation veröffentlicht wurde. Die
weiteren NPA werden die Themen Flugbetrieb, Anforderungen an Behörden
und Managementsysteme abdecken. Das aktuelle NPA 2008-17 betrifft die
Pilotenlizenzen ( LPL, PPL, CPL, ATPL) und die flugmedizinische
Tauglichkeit.
Der DAeC wird alle NPAs kommentieren und ruft seine Mitglieder auf ihrerseits Kommentare an den DAeC zu senden.
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19.03.2008
Im Amtsblatt der Europäischen
Union wurde heute die neue Basic Regulation veröffentlicht, mit der der EU/ EASA
die Kompetenzen für Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb übertragen werden. Die
Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 8. April in Kraft.
Sie hat die Nummer 216/2008 und ersetzt die EU-VO
1592/2002. Die genauen Einführungstermine für
die Europäischen Pilotenlizenzen werden in Durchführungsverordnungen geregelt
werden, die die EU-Kommission erlassen wird. Es ist zu erwarten, dass die
Entwürfe dazu im Laufe dieses Sommers veröffentlicht werden. Die EU-VO 216/2008
regelt jedoch, dass der Übergang auf die neuen Lizenzen bis 8. April 2012
abgeschlossen sein muss.
Die Basic Regulation ist, wie auch
schon die Vorgängerversion, in allen ihren Teilen verbindlich und gilt
unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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30.01.2008
Die Erweiterung der EASA-Kompetenzen auf Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb wurde durch die Institutionen der EU verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird für die nächsten Tage erwartet. 20 Tage nach Veröffentlichung wird dann die EU-Verordnung 1592/2002 durch die neue Verordnung ersetzt.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich noch dieses Jahr
Durchführungsbestimmungen unter anderem für Pilotenlizenzwesen und
Flugbetrieb erlassen, die dann auch die exakten Einführungstermine
regeln werden.
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23.10.2006
Nach ersten Informationen sind bei der EASA 4.400 Kommentare eingegangen. Da sieben Fragen zu beantworten waren, handelt es sich um nahezu 30.000 Einzelkommentare. Gemäß des Rulemakingverfahrens muss jeder Kommentar von der Arbeitsgruppe ( MDM.032) bearbeitet werden. Es gibt die Möglichkeit einen Kommentar zu akzeptieren, teilweise zu akzeptieren, zu Kenntnis zu nehmen oder zurückzuweisen. Jede Entscheidung muss begründet werden. Dabei können gleichlautende Kommentare zusammengefasst werden oder mit Standardphrasen beantwortet werden.
Die Arbeitsgruppe MDM.032 war bereits am 18.10.06 zusammengekommen, um die Kommentare zu bearbeitet. Aufgrund der ernormen Anzahl von Kommentaren wurde ein neuer Termin erst für Januar 2007 angesetzt. Die Zeit bis dahin wird von der EASA-Administration benötigt, um die Kommentare in eine Datenbank einzugeben und den Themengebieten zu zuordnen.
Es ist zu befürchten, dass sich damit die Entwicklung einfachrer Regeln für den Luftsport um einige Monate verzögert. Damit könnten außerdem Änderungen an den Instandhaltungsregeln, die über den Auftrag der Arbeitsgruppe M.017 hinausgehen, erst nach dem 28.09.2008 in Kraft treten. Der 28.09.2008 ist der späteste Termin zu dem Luftfarzeuge nach EU-Regeln instand gehalten werden müssen.
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16.10.2006
Der DAeC hat bei der EASA seine Stellungnahme zum A- NPA 14/2006 eingereicht:
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17.08.2006
Die Arbeitsgruppe MDM.032 hat gemäß ihres Auftrages (siehe ToR MDM.032 unten) die ersten Zwischenergebnisse vorgelegt. Das A- NPA ist auf der EASA Website veröffentlicht und kann bis 16. Oktober kommentiert werden. Die EGU wird zusammen mit Ihren Mitgliedern die gestellten Fragen beantworten und weitere Kommentare vorbereiten. Um eine koordinierte Stellungnahme des Segelflugs zu gewährleisten werden die Kommentare an die Mitgliedsverbände verteilt, um dann bei der EASA eingereicht zu werden. Das nun veröffentlichte Ergebnis bildet die Arbeitsgrundlage für die weiteren Arbeitsgruppen im Bereich Instandhaltung, Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb ( M.005, M.017, FCL.001, OPS.001)
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09.05.2006
In der Arbeitsgruppe MDM.032 wurden alle Teilnehmer aufgefordert ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung des Luftsports in Europa einzureichen. Der Vorschlag der European Gliding Union (EGU), der unter anderem auch mit der deutschen Segelflugkommission abgestimmt wurde steht hier zum Download bereit.
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16.03.2006
Die EASA Arbeitsgruppe MDM.032 hat ihre Arbeit aufgenommen. Zu den Aufgaben der Gruppe gehört es unter anderem, wie Luftsportlizenzen auf der Basis des EU-Kommissionsvorschlags ( com_2005_0579_de) ausgestaltet werden können. In die Arbeitsgruppe wurden zahlreiche Vertreter des Luftsports berufen.
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16.02.2006
Bundesrat fordert Verschärfungen für den Luftsport Der Bundesrat hat seinen Beschluss zu dem Gesetzentwurf der EU-Kommission vorgelegt. In dieser Drucksache fordert der Bundesrat, für den Luftsport nachteilige Veränderungen an dem Text der EU-Kommission vorzunehmen. Der DAeC hat mit seinen Partnern im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kontakt aufgenommen und wird auf positive Lösungen für den Luftsport drängen. Auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer werden mit Unterstützung der DAeC-Landesverbände aufgefordert, sich für praxistaugliche Regelungen einzusetzen. Am 16. November 2005 hat die EU-Kommission ihren Gesetzesentwurf für die Ausdehnung der EASA-Kompetenzen auf Lizenzierung und Flugbetrieb vorgelegt ( com_2005_0579_de). Der DAeC war an der Vorbereitung des Entwurfs im Jahr 2004 maßgeblich beteiligt. In diesem Text, der noch der Zustimmung des EU-Parlaments und des Ministerrates bedarf, folgte die Kommission in wesentlichen Punkten der Argumentation und den Forderungen des Luftsports. Dazu gehören beispielsweise die „Hausarztregelung“ fürs Medical und die Beauftragung der Verbände für Lizenzierung und Musterzulassungen. Um noch wichtige Korrekturen für einige nachteilige Bestimmungen zu erreichen haben der DAeC und Europe Air Sports ihre Lobbyarbeit auf europäischer Ebene verstärkt. In dem Beschluss des Bundesrates vom 10. Februar 2006 wird die einfache Regelung für den medizinischen Tauglichkeitsnachweis kritisiert. Vorgeschrieben werden soll wieder eine Untersuchung beim Fliegerarzt. Außerdem unterstellt der Bundesrat, dass die Verbände den anspruchsvollen Aufgaben der Beauftragung für Lizenzierung und Musterzulassung nicht gewachsen sind. Der DAeC widerspricht vehement dieser Auffassung. Seit vielen Jahren beweisen das Luftsportgeräte-Büro des DAeC, DFV, DHV, und DULV dass die beauftragten Verbände eine hoch qualifizierte, kompetente, fachgerechte, effektive, kostengünstige und praxisnahe Arbeit leisten. Wer mit diesen Aufgaben betraut wird, soll, so der der Bundesrat, in nationaler Kompetenz entschieden werden und nicht durch die EASA.
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16.11.2005
Gesetzesentwurf von EU-Kommission vorgelegt Der nun vorgelegte Entwurf sieht eine spezielle Lizenz für den Luftsport vor und eröffnet die Möglichkeiten für Tauglichkeitsuntersuchungen beim Hausarzt sowie einer Beauftragung. Nach einer ersten Sichtung des Entwurfs sind noch Probleme bei der Definition von Luftsport zu lösen. Auch soll Inhabern der Luftsportlizenz der Zugang zu komplexeren Lufträumen verwehrt werden. Verschlechtert hat sich die Definition von Gleitflugzeugen von maximal 80 kg Strukturmasse auf 80 kg Leermasse. Der DAeC und die europäischen Verbände werden in den nächsten Monaten ihre Lobbyarbeit verstärken. Die Vorlage der EU-Kommission bedarf noch der Zustimmung durch das Europaparlament und den Ministerrat.
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07.07.2005
Die Behandlung der für Grundsatzregelungen des Flugbetriebes (Operations) und Zulassung der Flugbesatzung (Licensing) werden voraussichtlich nicht vor Dezember 2005 im EU-Parlament behandelt.
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31.03.2005
Bericht der FAI Vertreterin bei der ICAO über die Sitzung des Flight Crew Licensing and Training Panel (FCLTP) vom 31.01 bis 11.02.05 in Montral.
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17.12.2007
Die EASA veröffentlicht ihren Vorschlag für Grundsatzregelungen des Flugbe-triebes (Operations) und Zulassung der Flugbesatzung (Licensing) als Fortschreibung der Verordnung (EG) 1592/2002. Der Vorschlag wird gleichzeitig an das Parlament und den Rat übermittelt.
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01.10.2004
Die Fragen der EASA wurden von den europäischen Luftsportverbänden gemeinsam beantwortet und kommentiert.
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24.09.2004
Die EASA veröffentlicht eine Zusammenfassung der Antworten (Comment Response Documents). Es lässt sich herauslesen, dass die EASA bereit ist eine Luftsportlizenz (Restricted PPL) mit einfacheren Standards, als denen der ICAO einzuführen. Diese Lizenz soll auf nicht-komplexe Luftfahrzeuge und Lufträume sowie auf nicht kommerzielle Aktivitäten beschränkt sein. Von EAS und EGU wurden unter anderem Kommentare zu Lufträumen und Sprachanforderungen eingereicht.
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