Der Deutsche Aero Club sieht diese Forderung für Privatflugzeugführer, die unter
VFR-Bedingungen fliegen, als vollkommen überzogen und unverhältnismäßig an.
Das aktuelle deutsche System für den Funksprechverkehr ist nach Überzeugung des Verbandes ausreichend. In der Privatluftfahrt gibt es im Flugbetrieb keine komplexen Sachverhalte, die ein über die Phraseologie des „Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF I) hinausgehende Sprachkenntnis erforderlich machen. Das BZF I ist Pflicht für Privatpiloten, die ins nicht deutschsprachige Ausland fliegen wollen. Eine gründliche Flugvorbereitung ist ebenso nach § 3a LuftVO für jeden Piloten Pflicht. Die Kommunikation bei Auslandsflügen gehört dazu. Die Praxis zeigt, dass die geltenden Vorschriften für einen reibungslosen Ablauf im In- und Ausland ausreichen.
Die ICAO fordert Sprachkenntnis auf Level vier, ein deutlich höheres Niveau als ein durchschnittlicher Schüler beim Schulabschluss (10. Klasse) vorweisen kann.
Weder die Luftfahrzeugsysteme, noch die Anzahl der Passagiere bzw. die Ladung rechtfertigen den Aufwand an Zeit und Geld, um alle drei Jahre den Nachweis der Sprachkenntnisse auf Level vier nach ICAO zu fordern.
Diese Sachverhalte hat der DAeC in den Gesprächen und im Schriftverkehr gegen über der ausführenden Behörde dem BMVBS deutlich gemacht. Fairer Weise muss gesagt werden, dass der BMVBS gezwungen ist, den internationalen Vorgaben zu folgen. Die wesentlichen Grundsätze des Konzeptes wurden auf ICAO-Ebene vorgegeben und können auch nur von dieser geändert werden.
Auf die ICAO wurde über den Weltluftsportverband FAI und die europäische Interessenvertretung Europe Airsports Einfluss genommen, die die Forderung des DAeC, diese Regelung erst ab Privatflugzeugführer mit Instrumentenflugberechtigung aufwärts anzuwenden, unterstützen.
Leider widersprach hier die IAOPA (International Council of Aircraft Owner an Pilot Associations). Die IAOPA begrüßt ausdrücklich die Einführung dieser verschärften Sprachregelung.
Der DAeC hat in einer der Arbeitsgruppen, die mit der Umsetzung dieses Vorhabens beauftragt waren, mitgearbeitet, um die Positionen der Luftsportler zu vertreten. Die gefundenen Kompromisse bedeuten für die betroffenen Luftsportler eine wesentliche Erleichterung und Kostenminimierung. Die DAeC-Forderungen gehen aber noch weiter. Allerdings gilt: Aufgabe der Arbeitsgruppen ist die Ausgestaltung der Regelung. Sie haben nicht die Kompetenz für oder gegen den neu geforderten Nachweis über Sprachkenntnisse grundsätzlich zu entscheiden.
Über Europe Airsports wird der DAeC weiter auf die ICAO Einfluss nehmen, um die Verbandsforderung in der ICAO zu vertreten und die überzogene Forderung für den Bereich der Privatluftfahrzeugführer vor dem 5. März 2008 ersatzlos zu streichen. Es ist zu erwarten, dass andere nicht Englisch sprechende Nationen, für ihre Privatluftfahrzeugführer im Sinne der DAeC-Position Einfluss nehmen werden.
Empfehlung:
Piloten, die vor dem 5. März 2008 ihr BZF1 ablegen, profitieren von der geplanten Übergangsregelung, wonach sie einen Nachweis erst bei dem zweiten Übungsflug mit Fluglehrer nach dem Stichtag 5. März 2008 aber spätestens bis zum 5. März 2012 vorweisen müssen.
Das LBA wird demnächst eine Webseite auf www.lba.de speziell zu diesem Thema einrichten.
21.10.2006
Beim letzten JAA Licensing Sectorial Team Meeting zeigte der Vertreter der ICAO Bereitschaft die Forderung für Piloten, die nach Sichtflugregeln fliegen aufzuheben. Tests sollen dann nur für Piloten erforderlich sein, die eine Instrumentenflugberechtigung besitzen. Entsprechende Anträge wurden inzwischen von EAS und der FAI eingereicht.
(2004 - 2006)
Bei den nicht englischsprachigen Ländern in Europa besteht wenig Bereitschaft die ICAO Forderungen umzusetzen. Daher sucht man nach gemeinsamen Strategien, um entweder Änderungen zu erreichen oder eine Abweichung zu notifizieren.