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ICAO Sprachanforderungen
Ab 5. März 2008 verlangt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), dass Flugzeugführer, Hubschrauberführer und Fluglotsen über die Beherrschung der im Luftfahrtsprechfunkverkehr üblichen Sprechgruppen (Phraseologie) hinaus nachweisen müssen, dass sie der im Sprechfunkverkehr jeweils gesprochenen Sprache oder des Englischen in ausreichendem Maße mächtig sind. Hintergrund für diese Maßnahme waren Auswertungen von Unfall- und Störungsberichten, die nach Auffassung der ICAO mangelnde Sprachfähigkeiten als häufige Ursache oder zumindest Teilursache für den Hergang sicherheitskritischer Ereignisse verantwortlich gemacht haben.

Für betroffenes Luftfahrtpersonal bedeutet dies, dass sie ab 5. März 2008 in einem formalen Sprachtest nachweisen müssen, dass sie die für ihre fliegerischen bzw. sonstigen Einsätze maßgebliche(n) Sprache(n) oder alternativ Englisch ausreichend beherrschen. Gemäß ICAO werden sechs Leistungsstufen unterschieden, wobei die Stufe sechs die höchsten Anforderungen stellt und muttersprachlichen Fähigkeiten nahezu gleichzusetzen ist. Um am Luftverkehr teilnehmen zu dürfen, muss man mindestens Fähigkeiten der Stufe vier nachweisen. Die ICAO sieht vor, in Abhängigkeit vom erreichten Sprachleistungsprofil Wiederholungsprüfungen durchzuführen, wobei jemand, der die Stufe 6 erreicht hat, von Wiederholungsprüfungen zeitlebens befreit sein wird.

Die ICAO-Forderungen müssen bis zum 5. März 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Forderungen sollen bis Ende 2007 in das deutsche Luftrecht übernommen werden. Das Umsetzungsverfahren ist bereits im Gange. Wird die ICAO-Forderung nicht termingerecht umgesetzt, so ist das sehr zum Nachteil für die deutsche Luftfahrtindustrie und auch den deutschen Luftsport, da Piloten ohne Eintrag der Sprachbefähigung in ihre Lizenz ab März 2008 Gefahr laufen werden, dass ihre Lizenz im Ausland nicht mehr anerkannt wird.

Von den Forderungen ausgenommen sind Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer, Lizenz für Luftsportgeräteführer (UL) und Lizenz für Ballonfahrer, (sofern sie nicht noch andere Lizenzen besitzen, die den Sprachnachweis erforderlich machen.)

Deutschsprachige Flugzeugführer und Hubschrauberführer, die ausschließlich in Lufträumen fliegen, in denen auch die deutsche Sprache im Sprechfunkverkehr zugelassen ist, brauchen die Forderungen nicht zu erfüllen.


29.02.2008

Übergangsbescheinigung ICAO-Sprachlevel 4
11.01.2008

Sprachtest erst ab 1. Mai 2008

Inkrafttreten der Verordnung verschoben, keine Sprachtest für Piloten von Reisemotorseglern und Übergangsbescheinigungen ohne Antrag und Kosten des Luftfahrt-Bundesamtes und einige Landesluftfahrtbehörden: Das sind die wichtigen Ergebnisse des Termines im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 10. Januar 2008.

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24.05.2006

Der Deutsche Aero Club sieht diese Forderung für Privatflugzeugführer, die unter VFR-Bedingungen fliegen, als vollkommen überzogen und unverhältnismäßig an.

Das aktuelle deutsche System für den Funksprechverkehr ist nach Überzeugung des Verbandes ausreichend. In der Privatluftfahrt gibt es im Flugbetrieb keine komplexen Sachverhalte, die ein über die Phraseologie des „Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF I) hinausgehende Sprachkenntnis erforderlich machen. Das BZF I ist Pflicht für Privatpiloten, die ins nicht deutschsprachige Ausland fliegen wollen. Eine gründliche Flugvorbereitung ist ebenso nach § 3a LuftVO für jeden Piloten Pflicht. Die Kommunikation bei Auslandsflügen gehört dazu. Die Praxis zeigt, dass die geltenden Vorschriften für einen reibungslosen Ablauf im In- und Ausland ausreichen.

Die ICAO fordert Sprachkenntnis auf Level vier, ein deutlich höheres Niveau als ein durchschnittlicher Schüler beim Schulabschluss (10. Klasse) vorweisen kann.

Weder die Luftfahrzeugsysteme, noch die Anzahl der Passagiere bzw. die Ladung rechtfertigen den Aufwand an Zeit und Geld, um alle drei Jahre den Nachweis der Sprachkenntnisse auf Level vier nach ICAO zu fordern.

Diese Sachverhalte hat der DAeC in den Gesprächen und im Schriftverkehr gegen über der ausführenden Behörde dem BMVBS deutlich gemacht. Fairer Weise muss gesagt werden, dass der BMVBS gezwungen ist, den internationalen Vorgaben zu folgen. Die wesentlichen Grundsätze des Konzeptes wurden auf ICAO-Ebene vorgegeben und können auch nur von dieser geändert werden.

Auf die ICAO wurde über den Weltluftsportverband FAI und die europäische Interessenvertretung Europe Airsports Einfluss genommen, die die Forderung des DAeC, diese Regelung erst ab Privatflugzeugführer mit Instrumentenflugberechtigung aufwärts anzuwenden, unterstützen.

Leider widersprach hier die IAOPA (International Council of Aircraft Owner an Pilot Associations). Die IAOPA begrüßt ausdrücklich die Einführung dieser verschärften Sprachregelung.

Der DAeC hat in einer der Arbeitsgruppen, die mit der Umsetzung dieses Vorhabens beauftragt waren, mitgearbeitet, um die Positionen der Luftsportler zu vertreten. Die gefundenen Kompromisse bedeuten für die betroffenen Luftsportler eine wesentliche Erleichterung und Kostenminimierung. Die DAeC-Forderungen gehen aber noch weiter. Allerdings gilt: Aufgabe der Arbeitsgruppen ist die Ausgestaltung der Regelung. Sie haben nicht die Kompetenz für oder gegen den neu geforderten Nachweis über Sprachkenntnisse grundsätzlich zu entscheiden.

Über Europe Airsports wird der DAeC weiter auf die ICAO Einfluss nehmen, um die Verbandsforderung in der ICAO zu vertreten und die überzogene Forderung für den Bereich der Privatluftfahrzeugführer vor dem 5. März 2008 ersatzlos zu streichen. Es ist zu erwarten, dass andere nicht Englisch sprechende Nationen, für ihre Privatluftfahrzeugführer im Sinne der DAeC-Position Einfluss nehmen werden.

Empfehlung:
Piloten, die vor dem 5. März 2008 ihr BZF1 ablegen, profitieren von der geplanten Übergangsregelung, wonach sie einen Nachweis erst bei dem zweiten Übungsflug mit Fluglehrer nach dem Stichtag 5. März 2008 aber spätestens bis zum 5. März 2012 vorweisen müssen.

Das LBA wird demnächst eine Webseite auf www.lba.de speziell zu diesem Thema einrichten.

21.10.2006
Beim letzten JAA Licensing Sectorial Team Meeting zeigte der Vertreter der ICAO Bereitschaft die Forderung für Piloten, die nach Sichtflugregeln fliegen aufzuheben. Tests sollen dann nur für Piloten erforderlich sein, die eine Instrumentenflugberechtigung besitzen. Entsprechende Anträge wurden inzwischen von EAS und der FAI eingereicht.

(2004 - 2006)
Bei den nicht englischsprachigen Ländern in Europa besteht wenig Bereitschaft die ICAO Forderungen umzusetzen. Daher sucht man nach gemeinsamen Strategien, um entweder Änderungen zu erreichen oder eine Abweichung zu notifizieren.

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